Zuschuss für Energieberatungskosten bei Neu- und Umbauten

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 10.03.1997 beschlossen, zu den anfallenden Energieberatungskosten bei Neu- und Umbauten einen Zuschuss zu gewähren. 

Die richtige Wärmedämmung ist bei Neu- und Umbauten eine wesentliche Voraussetzung zur Energieeinsparung. Ziel dieser Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, die Möglichkeiten einer Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Die Förderung beträgt 50 %, max. € 180,00 der anfallenden Energieberatungskosten bei Neu- und Umbauten. 

Die entsprechende Beratung bzw. die erforderlichen Berechnungen haben durch ein befugtes Zivilingenieurbüro bzw. durch den Energiesparverein Vorarlberg zu erfolgen. 

Für die Auszahlung der Förderung ist die Originalrechnung samt Überweisungsbestätigung vorzulegen. 

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.