Förderung von Solaranlagen

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 20.09.2010 beschlossen, die Erstellung von thermischen Solaranlagen zu fördern. 

Ziel dieser Förderung ist es, einen Anreiz für den sinnvollen Umgang mit Energie und damit auch zum Schutz der Umwelt zu schaffen und daher die Nutzung der Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung zu fördern. 

Der Gemeindezuschuss beträgt 15 % des Landeszuschusses. 

Für die Auszahlung der Gemeindeförderung genügt die Vorlage der Förderungszusage des Landes.

Die Errichtung einer Solaranlage ist nach dem Baugesetz in jedem Fall anzeigepflichtig. Bei einer Kollektorfläche von über 9 m² ist eine baupolizeiliche Bewilligung erforderlich.

Informationen zur Landesförderung finden Sie hier.