Wie in den vergangenen Jahren besteht auch für die kommende Heizperiode für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit, im Zeitraum von Montag, 14. Oktober 2024 bis Freitag, 21. Februar 2025 beim Wohnsitzgemeindeamt den Heizkostenzuschuss des Landes zu beantragen.
Jede Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde bzw. jeder Haushalt erhält auf Antrag, sofern nicht bereits eine Unterstützung aus Mitteln der Mindestsicherung oder Grundversorgung erfolgt und die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschritten wird, für die Heizperiode einmalig maximal € 330,-.
Einkommensgrenzen:
1-Personen-Haushalt: 1.410,- EUR
2-Personen-Haushalt: 1.920,- EUR
3-Personen-Haushalt: 2.360,- EUR
4-Personen-Haushalt: 2.800,- EUR
5-Personen-Haushalt: 3.240,- EUR
6-Personen-Haushalt: 3.680,- EUR
7-Personen-Haushalt: 4.120,- EUR
Jede weitere Person: + 440,- EUR
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind bei der Beantragung durch aktuelle Unterlagen (zB Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) nachzuweisen. Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze ist die Anwendung einer Einschleifregelung vorgesehen.