Meldeamt
Hier finden Sie Informationen zu folgenden Punkten:
- An-/Um-/Abmeldung
- Umzug
- Meldebestätigung
- Strafregisterbescheinigung
- Personalausweis
- Reisepass
- Eheschließung
- Geburt
- Sterbefall
- Staatsbürgerschaft
- Führerschein
- Wahlen
An-/Um-/Abmeldung
Umzug
Infos
www.i-move.at - Weiterleitung von Adress- und Namensänderungen an Firmen und Institutionen
Meldebestätigung
Meldeauskunft
Strafregisterbescheinigung
Personalausweis
Reisepass
Eheschließung
Standesamtsverband Au
c/o Gemeindeamt Au
6883 Au
T +43 (5515) 2220-0
F +43 (5515) 2220-22
gemeindeamt@gemeinde-au.at
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
Geburt
Sterbefall
Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsverband Au
c/o Gemeindeamt Au
6883 Au
T +43 (5515) 2220-0
F +43 (5515) 2220-22
gemeindeamt@gemeinde-au.at
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Nachmittags nur mit telefonischer Vereinbarung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Infos unter
http://www.help.gv.at/Content.Node/26/Seite.260100.html
Verleihung der Staatsbürgerschaft
Zuständigkeit
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Ia ? Innere Angelegenheiten
www.vorarlberg.at
Führerschein
Wahlen
Infos zum Bundeswahlrecht
Online-Formulare unter E-Government
Landeswahlrecht
Am 5. März 2008 hat der Vorarlberger Landtag beschlossen, dass Auslandsvorarlbergerinnen und ?vorarlberger bei Landtagswahlen sowie bei Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren nach der Landesverfassung wahl- und stimmberechtigt sind (Wahlrechtsänderungsgesetz 2008, LGBl.Nr. 23/2008).
Um dieses Wahl- und Stimmrecht zu erlangen, ist es notwendig, dass Sie in der Vorarlberger Gemeinde, in der Sie vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland ihren Hauptwohnsitz hatten, einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei stellen.
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18.6 K |
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24 K |